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| Zentrum für
Human- und Gesundheitswissenschaften:
Entstehungsgeschichte – Chronologie 1992 Die vom Senator für Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin berufene 6. Struktur- und Berufungskommission (SBK) der Charité unter Vorsitz von Prof. Dr. Kurt Kochsiek (Würzburg) hat zur Aufgabe, unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Landes, der vorhandenen Institutionen an der Freien Universität Berlin (Klinikum Steglitz und Universitätskrankenhaus Rudolf Virchow) sowie des sonstigen Versorgungsangebotes im Lande Berlin die Strukturen und Kapazitäten der medizinischen Einrichtungen der Charité im Hinblick auf die Aufgaben in Lehre, Forschung und Krankenversorgung festzulegen. Die SBK 6 schlägt vor, ein „Zentrum für Primärärztliche Versorgung und Gesundheitssystemforschung“ an der Charité zu gründen mit dem Ziel, die allgemeinmedizinische Aus- und Weiterbildung sowie psychosoziale Kompetenz ebenso wie Kenntnisse über die Rahmenbedingungen des Gesundheitsystems und Pharmakotherapie zu stärken. Dabei werden ein interdisziplinärer Ansatz und Offenheit über die Grenzen des eigenen Faches gefordert Als zu beteiligende Fächer werden genannt: Gesundheitssystemforschung, Allgemeinmedizin, Medizinische Psychologie, Medizinische Soziologie, Medizinethik, Klinische Pharmakologie, Epidemiologie, Informatik, Medizin- und Pflegepädagogik, Krankenpflegeforschung sowie Sexualwissenschaften. Zeitgleich
mit den Überlegungen, Human- und Gesundheitswissenschaften in der
Berliner Hochschulmedizin zu konzentrieren, wird vom Bundesministerium
für Forschung und Technologie die Etablierung von Public Health an
den Universitäten gefördert. In Berlin eröffnet 1992 die
Technischen Universität Berlin in Kooperation mit der Humboldt-Universität
zu Berlin und der Freien Universität Berlin einen postgradualen Studiengang
Gesundheitswissenschaften / Public Health . Parallel dazu wird der Berliner
Forschungsverbund Public Health – das heutige Berliner Zentrum Public Health
- gegründet, an dem neben den drei Berliner Universitäten auch
namhafte außeruniversitäre Forschungseinrichtung beteiligt sind.
1993 Die vom Senat von Berlin eingesetzte Expertenkommission zur Neustrukturierung der Berliner Hochschulmedizin fordert zwei Zentren, ein humanwissenschaftliches und ein gesundheitswissenschaftliches, die teilweise komplementär ausgestattet sein sollen. Der Senat von Berlin beschließt in seiner 99. Sitzung am 16. März 1993, die als gemeinsame Einrichtung vorgesehenen Zentren für Humanwissenschaft und für Gesundheitswissenschaften räumlich bei der Charité unterzubringen. Der Vizepräsident für Medizin der Freien Universität Berlin, Univ.-Prof. Dr. Peter Gaehtgens, schlägt vor, die im Beschluss des Senats von Berlin vom 16. März 1993 angeregte Bildung human- und gesundheitswissenschaftlicher Zentren der Medizin, die als gemeinsame Einrichtungen von Humboldt- und Freier Universität gedacht sind, durch die Etablierung eines „Humanwissenschaftlichen Kollegs der Medizin“ zu ergänzen. Die Professoren Hans Peter Rosemeier, Alexander Schuller und Rolf Winau der Freien Universität legen ihre Überlegungen zur Einrichtung der vom Senat von Berlin beschlossenen medizinischen Zentren für Gesundheitswissenschaften und für Human- wissenschaften vor, in denen sie die Notwendigkeit der Selbständigkeit und die räumliche Einrichtung im Zentrum Berlins betonen. Auf Veranlassung der Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung wird in einer Gesprächsrunde am 27.7.1993 festgelegt, dass statt zweier Zentren nur ein gemeinsames Zentrum mit Standort Mitte und insgesamt 18 Professorenstellen eingerichtet werden soll. Es
wird festgestellt, dass das Interuniversitäre Zentrum keine klinische
Einrichtung sein soll. Die weitere Planung soll die Charité-Polikliniken
ausklammern. Das Zentrum soll eine begrenze Autonomie erhalten, die Beteiligung
der Medizinischen Fakultäten/Fachbereiche soll institutionell gesichert
werden.
1995 Ausgehend von der Vorstellung, dass die Medizin nicht nur Naturwissenschaft, sondern auch Geistes- und Sozialwissenschaft ist, und in Anbetracht der Notwendigkeit, die human- und gesundheitswissenschaftlichen Ressourcen der Berliner medizinischen Fakultäten/Fachbereiche zu bündeln, wird im Gesetz über die Neuordnung der Hochschulmedizin in Berlin (Universitätsmedizin- gesetz-UniMedG) vom 3. Januar 1995 die Errichtung eines ‚gemeinsamen Zentralinstituts für Human- und Gesundheitswissenschaften‘ gesetzlich geregelt: § 10 Gemeinsames Zentralinstitut 1. Von der Freien Universität und der Humboldt-Universität wird ein gemeinsames Zentralinstitut für Human- und Gesundheitswissenschaften errichtet. Das Zentralinstitut ist für Daueraufgaben in Forschung, Lehre und Weiterbildung zuständig. Es wird der Humboldt-Universität zugeordnet und im gemeinsamen Wirtschaftsplan der Medizinischen Fakultät gesondert ausgewiesen.Im Auftrag der Kommission gemäß § 3 Abs. 3 dieses Gesetzes beginnt eine Arbeitsgruppe mit der Beratung eines inhaltlichen Konzeptes und einer Satzung für das Zentrum. 1996 Die Gemeinsame Kommission beschließt die Gründung eines interuniversitären Zentralinstituts gemäß §10 UniMedG mit der Bezeichung Zentrum für Human- und Gesundheitswissenschaften. Das Zentrum ist eine gemeinsame Einrichtung der Medizinischen Fachbereiche der Freien Universität und der Humboldt-Universität, das der Humboldt-Universität zugeordnet wird. Sie schlägt vor, einen Gründungsdirektor/eine Gründungsdirektorin durch den Senator/die Senatorin für Wissenschaft und Forschung auf Vorschlag der Dekane/Dekaninnen der beteiligten Fachbereiche zu bestellen, der/die aus dem Kreis derProfessoren/Professorinnen des zukünftigen Zentrums kommen soll. Unabhängig
von bestehenden Zentralbibliotheken soll eine Zentrumsbibliothek gebildet
werden.
1997 Prof.
Dr. Dr. Rolf Winau wird zum Gründungsdirektor des Zentrums für
Human- und Gesundheitswissenschaften berufen.
2000 Die von den Akademischen Senaten der Humboldt-Universität zu Berlin und der Freien Universität Berlin erlassene Satzung definiert Aufgaben und Struktur sowie die Organe des Zentrums und deren Kompetenzen. Aus beiden Universitäten sind dem Zentrum insgesamt 11 Fächer zugeordnet worden: Medizinische Psychologie, Geschichte der Medizin, Sexualwissenschaft, Medizinische Soziologie, Medizinische Anthropologie, Sozialmedizin und Epidemiologie, Arbeitsmedizin, Medizin- und Pflegepädagogik, Pflegewissenschaft, Gesundheitssystemforschung sowie Ethik in der Medizin. Das Zentrum ist zuständig für die Forschung, Lehre und Weiterbildung der ihm zugeordneten Fächer und bietet in diesen die Ausbildung für die Studierenden der Humanmedizin und der Zahnmedizin für beide Universitäten an. Außerdem ist es zuständig für den Studiengang „Medizin- und Pflegepädagogik“. Die Professoren der dem Zentrum zugeordneten Fächer gehören dem Zentrum an, sie bleiben aber unbeschadet ihrer Zugehörigkeit zum Zentrum weiterhin Mitglieder ihrer jeweiligen Universität und nehmen ihre akademischen Rechte und Pflichten auch an der Fakultät bzw. an dem Fachbereich ihrer Universität wahr. Wissenschaftliche und Sonstige Mitarbeiter/innen werden in die Verwaltung der Charité überführt. Das
Zentrum beginnt am 1.Juli 2000 mit seiner Arbeit in der neuen Struktur.
2001 Die
beiden Universitätspräsidenten unterzeichnen am 24. Februar 2001
in Ergänzung zur Satzung eine Vereinbarung über die Einrichtung
eines gemeinsamen Zentralinstituts für Human- und Gesundheitswissenschaften:
Am 23. April 2001 konstituiert sich nach den am 13./14. Februar 2001 durchgeführten ersten Wahlen der Zentrumsrat des Zentrums für Human- und Gesundheitswissenschaften der Berliner Hochschulmedizin (ZHGB). Wie den Fachbereichsräten gehören ihm insgesamt sieben Professoren/Professorinnen, fünf aus dem Zentrum sowie die beiden Dekane der Charité und des Fachbereichs Humanmedizin der FU, und jeweils zwei Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, Sonstige Mitarbeiter/innen und Studierende an. Zum Geschäftsführenden Direktor wird Prof. Dr. Dr. Rolf Winau (Institut für Geschichte der Medizin), als dessen Stellvertreter Prof. Dr. Stefan N. Willich (Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie) gewählt. Damit spiegelt sich auch im Direktorium die paritätische Zusammensetzung des Zentrumsrates wider, in dessen Mitgliedergruppen jeweils Angehörige beider Universitäten vertreten sind. In seiner Sitzung am 17. September 2001 fasst der Zentrumsrat nach eingehender Diskussion einen Strukturbeschluss mit der Maßgabe, dass die Struktur 2001 möglichst bald umgesetzt wird und es sich bei der Struktur 2006 um einen Vorschlag handelt, der noch weiterer intensiver Beratung, sowohl, was die Benennung der Fächer, als auch was ihre Zusammenführung in Departments angeht, bedarf. Die Struktur 2006 soll nach eingehender Diskussion in den Instituten bis zum 31.12.2002 endgültig beschlossen werden. Struktur 2001:
1. Humanwissenschaftliches Department
Der
Zentrumsrat setzt drei ihn beratende Kommissionen – die Kommission Lehre,
die Bibliotheks- und die Haushaltskommision – ein.
2002 Im
Jahr 2002 fasst der Zentrumsrat folgende Beschlüsse zur Umsetzung
der im Vorjahr abgestimmten Strukturbildung:
2003 Das Berliner Abgeordnetenhaus beschließt am 27. Mai 2003 das Vorschaltgesetz zum Gesetz über die Umstrukturierung der Hochschulmedizin im Land Berlin (HS-Med-G). Nach § 69 a wird die „Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité)“ als gemeinsame Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin gebildet. Zielsetzung (§ 1) des Gesetzes ist die Neuordnung der medizinischen Fakultäten beziehungsweise Fachbereiche der Hochschulen im Land Berlin. Die zukünftigen Leitungsstrukturen werden mit der Etablierung eines Vorstands, eines Aufsichtsrats sowie eines Medizinsenats – neben Fakultätsrat, Fakultäts- und Klinikumsleitung – gesetzlich verankert. Die Strukturen des ZHGB bleiben von der neuen Gesetzeslage unberührt. Im Februar fasst der Zentrumsrat folgende Beschlüsse zur Strukturbildung:
Das
Zentrum für Human- und Gesundheitswissenschaften erhält im Juli
den Bewilligungsbescheid für das „Multidisziplinäre Graduiertenkolleg
‚Multimorbidität im Alter’ " für fünf Jahre mit einem Fördervolumen
von € 750.000,00. Im Oktober wird die Koordinationstelle des Kollegs
am Campus Mitte eingerichtet. Im Wintersemester 2003/2004 erfolgt die Ausschreibung
der Dissertationsthemen, die ausgewählten Bewerber werden einem umfangreichen
Assessmentverfahren unterzogen.
2004 Die ersten Kollegiaten des von der Robert Bosch Stiftung GmbH geförderten Graduierten-kollegs „Multimorbidität im Alter und ausgewählte Pflegeprobleme“ nehmen zum 1. April ihre Arbeit auf (www.gradmap.de). Im Laufe des Jahres 2004 werden weitere Strukturveränderungen vollzogen:
Frau Prof. Dr. Dr. Nikola Biller-Andorno, Direktorin des Instituts für Ethik in der Medizin, nimmt einen auswärtigen Ruf an. Das Institut bleibt strukturell erhalten, wird aber fachlich dem Institut für Geschichte der Medizin zugeordnet. Das
Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet am 5. Dezember 2005 das neue Berliner
Universitätsmedizingesetz, das die Voraussetzung für den weiteren
Restrukturierungsprozess der Charité – Universitätsmedizin
Berlin bildet. Die Institute und Kliniken der drei Campi CBF, CCM und CVK
werden in 17 CharitéCentren zusammengefasst. Das Zentrum für
Human- und Gesundheitswissenschaften (ZHGB) wird zum CC1 und ist in seinen
Strukturen und Statuten vorbildhaft für die neuen Centren.
2006 Das Institut für Allgemeinmedizin wird dem CC1 für Human- und Gesundheitswissenschaften zugeordnet. Zum 1. Januar 2006 wird die bisherige Referentin des Direktoriums, Frau Dr. Sabine Damm, vom Vorstand der Charité zur Kaufmännischen Leiterin des CC1 bestellt. Am 2. März 2006 wird der Geschäftsführende Direktor des CC1/ZHGB feierlich verabschiedet. Sein Stellvertreter, Prof. Dr. Stefan N. Willich, wird vom Vorstand als Beauftragter und designierter Leiter des CharitéCentrums 1 für Human- und Gesundheitswissenschaften eingesetzt. Zum
1.11. wird das Horst-Görtz-Stiftungsinstitut für Theorie, Geschichte
und Ethik Chinesischer Lebenswissenschaften eingerichtet.
2007 Im
Mai Wahl des Wissenschaftlichen Direktors Prof. Stefan N. Willich und der
Stellvertreterin Prof. Adelheid Kuhlmey und Konstituierung der Centrumskonferenz.
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