CHARITÉCENTRUM 1 FÜR HUMAN- UND GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN

 
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Zentrum für Human- und Gesundheitswissenschaften:

Entstehungsgeschichte – Chronologie

1992

Die vom Senator für Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin berufene 6. Struktur- und Berufungskommission (SBK) der Charité unter Vorsitz von Prof. Dr. Kurt Kochsiek (Würzburg) hat zur Aufgabe, unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Landes, der vorhandenen Institutionen an der Freien Universität Berlin (Klinikum Steglitz und Universitätskrankenhaus Rudolf Virchow) sowie des sonstigen Versorgungsangebotes im Lande Berlin die Strukturen und Kapazitäten der medizinischen Einrichtungen der Charité im Hinblick auf die Aufgaben in Lehre, Forschung und Krankenversorgung festzulegen.

Die SBK 6 schlägt vor, ein „Zentrum für Primärärztliche Versorgung und Gesundheitssystemforschung“ an der Charité zu gründen mit dem Ziel, die allgemeinmedizinische Aus- und Weiterbildung sowie psychosoziale Kompetenz ebenso wie Kenntnisse über die Rahmenbedingungen des Gesundheitsystems und Pharmakotherapie zu stärken. Dabei werden ein interdisziplinärer Ansatz und Offenheit über die Grenzen des eigenen Faches gefordert

Als zu beteiligende Fächer werden genannt: Gesundheitssystemforschung, Allgemeinmedizin, Medizinische Psychologie, Medizinische Soziologie, Medizinethik, Klinische Pharmakologie, Epidemiologie, Informatik, Medizin- und Pflegepädagogik, Krankenpflegeforschung sowie Sexualwissenschaften.

Zeitgleich mit den Überlegungen, Human- und Gesundheitswissenschaften in der Berliner Hochschulmedizin zu konzentrieren, wird vom  Bundesministerium für Forschung und Technologie die Etablierung von Public Health an den Universitäten gefördert. In Berlin eröffnet 1992 die Technischen Universität Berlin in Kooperation mit der Humboldt-Universität zu Berlin und der Freien Universität Berlin einen postgradualen Studiengang Gesundheitswissenschaften / Public Health . Parallel dazu wird der Berliner Forschungsverbund Public Health – das heutige Berliner Zentrum Public Health - gegründet, an dem neben den drei Berliner Universitäten auch namhafte außeruniversitäre Forschungseinrichtung beteiligt sind. 
 

1993

Die vom Senat von Berlin eingesetzte Expertenkommission zur Neustrukturierung der Berliner Hochschulmedizin fordert zwei Zentren, ein humanwissenschaftliches und ein gesundheitswissenschaftliches, die teilweise komplementär ausgestattet sein sollen.

Der Senat von Berlin beschließt in seiner 99. Sitzung am 16. März 1993, die als gemeinsame Einrichtung vorgesehenen Zentren für Humanwissenschaft und für Gesundheitswissenschaften räumlich bei der Charité unterzubringen.

Der Vizepräsident für Medizin der Freien Universität Berlin, Univ.-Prof. Dr. Peter Gaehtgens, schlägt vor, die im Beschluss des Senats von Berlin vom 16. März 1993 angeregte Bildung human- und gesundheitswissenschaftlicher Zentren der Medizin, die als gemeinsame Einrichtungen von Humboldt- und Freier Universität gedacht sind, durch die Etablierung eines „Humanwissenschaftlichen Kollegs der Medizin“ zu ergänzen.

Die Professoren Hans Peter Rosemeier, Alexander Schuller und Rolf Winau der Freien Universität legen ihre Überlegungen zur Einrichtung der vom Senat von Berlin beschlossenen medizinischen Zentren für Gesundheitswissenschaften und für Human- wissenschaften vor, in denen sie die Notwendigkeit der Selbständigkeit und die räumliche Einrichtung im Zentrum Berlins betonen. 

Auf Veranlassung der Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung wird in einer Gesprächsrunde am 27.7.1993 festgelegt, dass statt zweier Zentren nur ein gemeinsames Zentrum mit Standort Mitte und insgesamt 18 Professorenstellen eingerichtet werden soll. 

Es wird festgestellt, dass das Interuniversitäre Zentrum keine klinische Einrichtung sein soll. Die weitere Planung soll die Charité-Polikliniken ausklammern. Das Zentrum soll eine begrenze Autonomie erhalten, die Beteiligung der Medizinischen Fakultäten/Fachbereiche soll institutionell gesichert werden.
 

1995

Ausgehend von der Vorstellung, dass die Medizin nicht nur Naturwissenschaft, sondern auch Geistes- und Sozialwissenschaft ist, und in Anbetracht der Notwendigkeit, die human- und gesundheitswissenschaftlichen Ressourcen der Berliner medizinischen Fakultäten/Fachbereiche zu bündeln, wird im Gesetz über die Neuordnung der Hochschulmedizin in Berlin (Universitätsmedizin- gesetz-UniMedG) vom 3. Januar 1995 die Errichtung eines ‚gemeinsamen Zentralinstituts für Human- und Gesundheitswissenschaften‘ gesetzlich geregelt:

§ 10 Gemeinsames Zentralinstitut

1. Von der Freien Universität und der Humboldt-Universität wird ein gemeinsames Zentralinstitut für Human- und Gesundheitswissenschaften errichtet. Das Zentralinstitut ist für Daueraufgaben in Forschung, Lehre und Weiterbildung zuständig. Es wird der Humboldt-Universität zugeordnet und im gemeinsamen Wirtschaftsplan der Medizinischen Fakultät gesondert ausgewiesen.

2. In dem Zentralinstitut arbeiten Professoren und Professorinnen derjenigen medizinischen Fachbereiche beider Universiäten zusammen, deren Fachgebiete im Zentralinstitut vertreten sind. Stellen und Mittel für das Zentralinstitut werden im Haushaltsplan der Humboldt-Universität ausgewiesen.

3. Über Organisation und innere Struktur des Zenralinstitutes entscheiden die Akademischen Senate beider Universitäten durch übereinstimmende Satzungen. Sie sind dabei nicht an die Vorschriften des § 83 Abs. 1 Satz 2 des Berliner Hochschulgesetzes gebunden. In den Satzungen sind Regelungen über die institutionelle Zusammenarbeit mit dem Institut für Gesundheitswissenschaften am Fachbereich Architektur der Technischen Universität vorzusehen.

4. Im Rahmen der Schwerpunktbildung der Forschung und Lehre können zeitweilig themen- oder projektgebundene Zentren gebildet werden. In diesen Zentren arbeiten Professoren und Professorinnen beider Universitäten beziehungsweise der beiden medizinischen Fachbereiche der Universität zusammen, deren Fachgebiet der jeweiligen Schwerpunktbildung entspricht. Die Zentren werden gleichgewichtig den Universitätsklinika nach Beschluß der gemeinsamen Kommissionen entsprechend § 3 Abs. 3 zugeordnet und gemeinsam verwaltet. Die Stellen und Mittel für das jeweilige Zentrum werden im Haushaltsplan der zuständigen Universität gesondert ausgewiesen. 

Im Auftrag der Kommission gemäß § 3 Abs. 3 dieses Gesetzes beginnt eine Arbeitsgruppe mit der Beratung eines inhaltlichen Konzeptes und einer Satzung für das Zentrum.
 

1996

Die Gemeinsame Kommission beschließt die Gründung eines interuniversitären Zentralinstituts gemäß  §10 UniMedG mit der Bezeichung Zentrum für Human- und Gesundheitswissenschaften. Das Zentrum ist eine gemeinsame Einrichtung der Medizinischen Fachbereiche der Freien Universität und der Humboldt-Universität, das der Humboldt-Universität zugeordnet wird.

Sie schlägt vor, einen Gründungsdirektor/eine Gründungsdirektorin durch den Senator/die Senatorin für Wissenschaft und Forschung auf Vorschlag der Dekane/Dekaninnen der beteiligten Fachbereiche zu bestellen, der/die aus dem Kreis derProfessoren/Professorinnen des zukünftigen Zentrums kommen soll.

Unabhängig von bestehenden Zentralbibliotheken soll eine Zentrumsbibliothek gebildet werden.
 

1997

Prof. Dr. Dr. Rolf Winau wird zum Gründungsdirektor des Zentrums für Human- und Gesundheitswissenschaften berufen.
 

2000

Die von den Akademischen Senaten der Humboldt-Universität zu Berlin und der Freien Universität Berlin erlassene Satzung definiert Aufgaben und Struktur sowie die Organe des Zentrums und deren Kompetenzen. Aus beiden Universitäten sind dem Zentrum insgesamt 11 Fächer zugeordnet worden: Medizinische Psychologie, Geschichte der Medizin, Sexualwissenschaft, Medizinische Soziologie, Medizinische Anthropologie, Sozialmedizin und Epidemiologie, Arbeitsmedizin, Medizin- und Pflegepädagogik, Pflegewissenschaft, Gesundheitssystemforschung sowie Ethik in der Medizin. Das Zentrum ist zuständig für die Forschung, Lehre und Weiterbildung der ihm zugeordneten Fächer und bietet in diesen die Ausbildung für die Studierenden der Humanmedizin und der Zahnmedizin für beide Universitäten an. Außerdem ist es zuständig für den Studiengang „Medizin- und Pflegepädagogik“.

Die Professoren der dem Zentrum zugeordneten Fächer gehören dem Zentrum an, sie bleiben aber unbeschadet ihrer Zugehörigkeit zum Zentrum weiterhin Mitglieder ihrer jeweiligen Universität und nehmen ihre akademischen Rechte und Pflichten auch an der Fakultät bzw. an dem Fachbereich ihrer Universität wahr. Wissenschaftliche und Sonstige Mitarbeiter/innen werden in die Verwaltung der Charité überführt.

Das Zentrum beginnt am 1.Juli 2000 mit seiner Arbeit in der neuen Struktur.
 

2001

Die beiden Universitätspräsidenten unterzeichnen am 24. Februar 2001 in Ergänzung zur Satzung eine Vereinbarung über die Einrichtung eines gemeinsamen Zentralinstituts für Human- und Gesundheitswissenschaften:
Durch die Gründung des gemeinsamen Zentralinstituts mit der Bezeichnung „Zentrum für Human- und Gesundheitswissenschaften der Berliner Hochschulmedizin“ als einer von der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin gemeinsam getragenen Einrichtung sollen durch die Zusammenführung angesehener und leistungsfähiger Institute weitgehende Synergieeffekte erzielt werden. Es ist das Ziel, mit dieser auch überregional beispielhaften Struktur eine gemeinsame Institution mit hoher Leistungsfähigkeit und internationaler Exzellenz in Forschung und Lehre zu schaffen.
Die Bildung des Zentralinstituts soll vor allem die interdisziplinäre Forschung in den theoretischen Grundlagenfächern der Medizin fördern, den Studierenden der Human- und Zahnmedizin beider Universitäten eine koordinierte Lehre in den entsprechenden Disziplinen anbieten sowie eine abgestimmte Weiterbildung in den betroffenen Bereichen ermöglichen.

Am 23. April 2001 konstituiert sich nach den am 13./14. Februar 2001 durchgeführten ersten Wahlen der Zentrumsrat des Zentrums für Human- und Gesundheitswissenschaften der Berliner Hochschulmedizin (ZHGB). Wie den Fachbereichsräten gehören ihm insgesamt sieben Professoren/Professorinnen, fünf aus dem Zentrum sowie die beiden Dekane der Charité und des Fachbereichs Humanmedizin der FU, und jeweils zwei Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, Sonstige Mitarbeiter/innen und Studierende an.

Zum Geschäftsführenden Direktor wird Prof. Dr. Dr. Rolf Winau (Institut für Geschichte der Medizin), als dessen Stellvertreter Prof. Dr. Stefan N. Willich (Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie) gewählt. Damit spiegelt sich auch im Direktorium die paritätische Zusammensetzung des Zentrumsrates wider, in dessen Mitgliedergruppen jeweils Angehörige beider Universitäten vertreten sind.

In seiner Sitzung am 17. September 2001 fasst der Zentrumsrat nach eingehender Diskussion einen Strukturbeschluss mit der Maßgabe, dass die Struktur 2001 möglichst bald umgesetzt wird und es sich bei der Struktur 2006 um einen Vorschlag handelt, der noch weiterer intensiver Beratung, sowohl, was die Benennung der Fächer, als auch was ihre Zusammenführung in Departments angeht, bedarf. Die Struktur 2006 soll nach eingehender Diskussion in den Instituten bis zum 31.12.2002 endgültig beschlossen werden.

Struktur 2001:

  • Institut für Geschichte der Medizin
  • Institut für Medizin-/ Pflegepädagogik und Pflegewissenschaft
  • Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie
  • Institut für Internationale Gesundheitswissenschaften
  • Institut für Arbeitsmedizin
  • Institut für Medizinische Psychologie
  • Institut für Medizinische Soziologie
  • Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin
  • Institut für Medizinische Anthropologie
  • Institut für Gesundheitssystemforschung
  • Institut für Ethik in der Medizin
Struktur 2006:

1. Humanwissenschaftliches Department

  • Institut für Geschichte der Medizin 
  • Institut für Ethik in der Medizin 
  • Institut für Medizinische Anthropologie 
2. Präventivmedizinisches Department
  • Institut für Sozialmedizin und International Health 
  • Institut für Arbeitsmedizin 
  • Institut für Gesundheitssystemforschung 
3. Psychosoziales Department
  • Institut für Medizinische Psychologie 
  • Institut für Medizinische Soziologie 
  • Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin 
4. Pflege Department
  • Institut für Medizin-/Pflegepädagogik und Pflegewissenschaft 
Am 21. November 2001 findet der Festakt zur Eröffnung des Zentrums statt.

Der Zentrumsrat setzt drei ihn beratende Kommissionen – die Kommission Lehre, die Bibliotheks- und die Haushaltskommision – ein. 
Außerdem wird eine Geschäftsordnung verabschiedet. 
 

2002

Im Jahr 2002 fasst der Zentrumsrat folgende Beschlüsse zur Umsetzung der im Vorjahr abgestimmten Strukturbildung:
 

  • Vereinigung der beiden Institute für Geschichte der Medizin (ehemals der Medizinischen Fakultät Charité der Humboldt-Universität zu Berlin und des Fachbereichs Humanmedizin der Freien Universität Berlin) zum 01. März 2002
  • Vereinigung der beiden Institute für Medizinische Psychologie (ehemals der Medizinischen Fakultät Charité der Humboldt-Universität zu Berlin und des Fachbereichs Humanmedizin der Freien Universität Berlin) zum 01. März 2002
  • Neugründung des Instituts für Medizinische Soziologie mit Besetzung der Professur Medizinische Soziologie zum 1. März 2002 mit Frau Prof. Dr. Adelheid Kuhlmey
  • Neugründung des Instituts für Internationale Gesundheitswissenschaften/Institute for International Health zum 1. März 2002 (Direktor: Prof. Dr. Frank-Peter Schelp)


Das ZHGB beteiligt sich mit einem Antrag an der Ausschreibung der Robert Bosch Stiftung GmbH für ein multidisziplinäres Graduiertenkolleg „Gesundheit und Pflege“.
 

2003

Das Berliner Abgeordnetenhaus beschließt am 27. Mai 2003 das Vorschaltgesetz zum Gesetz über die Umstrukturierung der Hochschulmedizin im Land Berlin (HS-Med-G). Nach § 69 a wird die „Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité)“ als  gemeinsame Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin gebildet. 

Zielsetzung (§ 1) des Gesetzes ist die Neuordnung der medizinischen Fakultäten beziehungsweise Fachbereiche der Hochschulen im Land Berlin. Die zukünftigen Leitungsstrukturen werden mit der Etablierung eines Vorstands, eines Aufsichtsrats sowie eines Medizinsenats – neben Fakultätsrat,  Fakultäts- und Klinikumsleitung – gesetzlich verankert. Die Strukturen des ZHGB bleiben von der neuen Gesetzeslage unberührt. 

Im Februar fasst der Zentrumsrat folgende Beschlüsse zur Strukturbildung:

  • Der Bereich Arbeitsmedizin des Instituts für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie (ehemals der Medizinischen Fakultät Charité der Humboldt- Universität zu Berlin) wird aus diesem ausgegliedert und in das Institut für Arbeitsmedizin (ehemals des Fachbereichs Humanmedizin der Freien Universität Berlin) zum 1. April 2003 integriert.
  • Das Institut für Soziale Medizin (ehemals des Fachbereichs Humanmedizin der Freien Universität Berlin) wird zum 1. April 2003 in ein Institut für Gesundheitssystemforschung überführt.
Das ZHGB hat seit seiner Gründung am 1. Juli 2000 einen namhaften Beitrag zur Konsolidierung der Finanzen geleistet. Von den 84,05 Stellen, die von der FU-Berlin und der HU-Berlin (ohne Professorenstellen) dem Zentrum übertragen worden sind, verfügt das Zentrum Ende 2003 über 75,29 Stellen, d.h. innerhalb von 3 ½  Jahren wurden 10,43 % der Stellen dauerhaft nicht besetzt. Dazu kommen drei Professorenstellen der FU mit kw-Vermerk, die zum 30. September 2003, bzw. 2004 und 2006 wegfallen. Vier der von der damaligen Charité dem Zentrum zugewiesenen Professuren (Medizinische Psychologie, Medizinische Anthropologie, Gesundheitssystemforschung, Ethik in der Medizin) sind nicht besetzt.

Das Zentrum für Human- und Gesundheitswissenschaften erhält im Juli den Bewilligungsbescheid für das „Multidisziplinäre Graduiertenkolleg ‚Multimorbidität im Alter’ " für fünf Jahre mit einem Fördervolumen von € 750.000,00. Im Oktober wird die Koordinationstelle des Kollegs am Campus Mitte eingerichtet. Im Wintersemester 2003/2004 erfolgt die Ausschreibung der Dissertationsthemen, die ausgewählten Bewerber werden einem umfangreichen Assessmentverfahren unterzogen.
 

2004

Die ersten Kollegiaten des von der Robert Bosch Stiftung GmbH geförderten Graduierten-kollegs „Multimorbidität im Alter und ausgewählte Pflegeprobleme“ nehmen zum 1. April ihre Arbeit auf (www.gradmap.de).

Im Laufe des Jahres 2004 werden weitere Strukturveränderungen vollzogen:

  • Mit der Emeritierung von Prof. Dr. Frank-Peter Schelp, dem Direktor des Instituts für Internationale Gesundheitswissenschaften, ist das Institut als Projektbereich in das Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie (Direktor Prof. Dr. Stefan N. Willich) integriert worden.
  • Mit Beschluss des Fakultätsrates der Charité – Universitätsmedizin vom 3. Mai 2004 ist das Institut für Medizinische Anthropologie aufgelöst. Die Mitarbeiter scheiden entweder aus Altergründen im Laufe des Jahres 2005 aus, oder sie werden an andere Einrichtungen der Charité umgesetzt (Berliner Medizinhistorisches Museum) oder solchen (Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin) zugeordnet.
  • Mit der Besetzung der Professur für Ethik in der Medizin (Prof. Dr. Dr. Nikola Biller-Andorno) ist im Dezember 2004 das Fachgebiet Ethik in der Medizin an der Fakultät etabliert und gleichnamiges Institut errichtet worden.


2005

Frau Prof. Dr. Dr. Nikola Biller-Andorno, Direktorin des Instituts für Ethik in der Medizin, nimmt einen auswärtigen Ruf an. Das Institut bleibt strukturell erhalten, wird aber fachlich dem Institut für Geschichte der Medizin zugeordnet.

Das Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet am 5. Dezember 2005 das neue Berliner Universitätsmedizingesetz, das die Voraussetzung für den weiteren Restrukturierungsprozess der Charité – Universitätsmedizin Berlin bildet. Die Institute und Kliniken der drei Campi CBF, CCM und CVK werden in 17 CharitéCentren zusammengefasst. Das Zentrum für Human- und Gesundheitswissenschaften (ZHGB) wird zum CC1 und ist in seinen Strukturen und Statuten vorbildhaft für die neuen Centren.
 

2006

Das Institut für Allgemeinmedizin wird dem CC1 für Human- und Gesundheitswissenschaften zugeordnet.

Zum 1. Januar 2006 wird die bisherige Referentin des Direktoriums, Frau Dr. Sabine Damm, vom Vorstand der Charité zur Kaufmännischen Leiterin des CC1 bestellt.

Am 2. März 2006 wird der Geschäftsführende Direktor des CC1/ZHGB feierlich verabschiedet. Sein Stellvertreter, Prof. Dr. Stefan N. Willich, wird vom Vorstand als Beauftragter und designierter Leiter des CharitéCentrums 1 für Human- und Gesundheitswissenschaften eingesetzt.

Zum 1.11. wird das Horst-Görtz-Stiftungsinstitut für Theorie, Geschichte und Ethik Chinesischer Lebenswissenschaften eingerichtet.
 

2007

Im Mai Wahl des Wissenschaftlichen Direktors Prof. Stefan N. Willich und der Stellvertreterin Prof. Adelheid Kuhlmey und Konstituierung der Centrumskonferenz.